Wurden Sie bei einem Unfall schwer verletzt oder haben einen nahen Angehörigen verloren?

Zahlt Ihre Versicherung nicht, weil Sie einen Schaden nicht rechtzeitig gemeldet haben oder bei einem Diebstahl in Ihrer Wohnung das Fenster nicht ausreichend verriegelt war?

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. So denken Sie vielleicht, wenn die Versicherung Sie nach dem Eintritt eines Schadens wie etwa einem Diebstahl, einem Brand oder bei einem Sturmschaden im Stich lässt.

Im Falle eines solchen Streites prüfen wir die Berechtigung Ihres Anspruchs und setzen diesen gegebenenfalls für Sie gerichtlich durch.

Wir stehen Ihnen für alle Fragen aus dem Versicherungsverhältnis (Deckung, Kündigung, Regress etc.), die aufgrund der verschiedenen Regelungen der einzelnen Versicherungszweige durch allgemeine Bedingungen oftmals sehr kompliziert sind, beratend zur Seite und werden Ihre Interessen gegenüber den Versicherungen unabhängig vertreten.



Haben Sie persönliche Anfragen zu diesem Bereich und möchten Sie einen Termin? Dann können Sie hier online einen Termin mit uns vereinbaren.




Druckbare Version