Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietvertrag?
Wollen Sie ein Mietverhältnis kündigen oder neu begründen?
Haben Sie Ärger mit Ihrem Vermieter?
Zahlt Ihr Mieter die Miete nicht?
Ist Ihre Wohnung mit Schimmelpilz befallen oder weist Sie andere Mängel auf?
Kommt Ihnen Ihre Nebenkostenabrechnung zu hoch vor?

Wir bieten Ihnen unseren Rechtsbeistand an!



Im Bereich des Mietrechts beraten und vertreten wir Mieter und Vermieter hinsichtlich aller mietrechtlichen Fragen und Probleme.

Wir gestalten gewerbliche und private Miet- und Pachtverträge und übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung aller mietrechtlichen Ansprüche. Hervorzuheben sind hier die Ansprüche auf Mietminderung, Mängelbeseitigung, Räumungsklagen, Ansprüche wegen fehlerhafter Nebenkostenabrechnungen, ungerechtfertigter Mieterhöhungen und Kündigungen.

Was Sie wissen sollten:

Seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 beträgt die Frist für Kündigungen des Wohnraummietvertrages durch den Mieter 3 Monate. Abweichungen von dieser Frist zu Lasten des Mieters verbietet das Gesetz.
Seit dem 01.06.2005 gilt diese kurze dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 01.09.2001 geltende Kündigungsfrist formularmäßig vereinbart worden war.



Haben Sie persönliche Anfragen zu diesem Bereich und möchten Sie einen Termin? Dann können Sie hier online einen Termin mit uns vereinbaren.




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