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Im Bereich des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl die Arbeitgeberseite als auch die Arbeitnehmer.
Bei Kündigungsschutzklagen, Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, Problemen des Mutterschutzes, Abfindungsproblemen, fehlerhaften Zeugnissen, Versetzung, Umsetzung, Abmahnung etc. finden Sie in uns einen hilfreichen Partner.
Wir beraten im Zusammenhang mit etwaigen Vertragsbeendigungen /Vertragskündigungen über die damit verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen.
Was ist bei einer Kündigung zu tun?
Erste Schritte:
Zunächst muss man sich persönlich (§ 122 SGB III) beim zuständigen Job-Center der Bundesagentur für Arbeit melden. Die Meldung hat unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach Kenntnisnahme von der Kündigung zu erfolgen. Diese Meldung dient der frühzeitigen Einbeziehung in die Arbeitsvermittlung.
Die Gesetze für moderne Dienstleistung (Hartz I bis IV) haben zu grundlegenden Neuerungen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Z.B. wurden die Sperrzeittatbestände verschärft. Es gibt Sonderregelungen für ältere Arbeitnehmer und ein Förderprogramm für Langzeitarbeitslose.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist auf zwölf Monate begrenzt worden.
Das neue Arbeitslosengeld II wurde eingeführt. Damit wurde das Nebeneinander von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe abgeschafft.
Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können ab dem 01.02.2006 nur noch bis zu 18 Monaten Arbeitslosengeld beanspruchen.
Bisher galten hier andere Altersgrenzen.
Wir helfen Ihnen, sich bei der Fülle der neuen Regelungen zurechtzufinden!
Findet auf den Betrieb Ihres Arbeitgebers das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so sind Sie vor einer unrechtmäßigen Kündigung geschützt. Eine Kündigung ist in der Regel nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen zulässig.
Wichtig ist, bei einer Kündigungsschutzklage die Frist von 3 Wochen für die Klageerhebung (§4 Kündigungsschutzgesetz) einzuhalten. Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Fristablauf ist eine Klage gegen die Kündigung praktisch unmöglich. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung.
Suche Sie daher im Falle der unberechtigten Kündigung sofort einen Rechtsanwalt auf!
Für bestimmte Gruppen, z.B. werdende Mütter, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder oder Datenschutzbeauftragte gibt es daneben einen weiterreichenden Sonderkündigungsschutz.
Auch diesbezüglich beraten wir Sie gerne.
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