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Sind Sie sicher, dass Sie für den Fall Ihres Todes alles geregelt haben?
Beim plötzlichen Tod eines Menschen fehlt oft die notwendige erbrechtliche Vorsorge, die zu Lebzeiten hätte geregelt werden müssen.
Folge dieser Untätigkeit kann sein, dass gerade die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, ungesichert sind oder dass Jahre lang über das Erbe gestritten wird.
Letzteres führt oft zu hohen Kosten, die sich vermeiden lassen, wenn die Vermögensfolge zu Lebzeiten geregelt wird.
Wer weiß schon, dass der Ehepartner nur in seltenen Fällen wirklich alleine erbt.
Der Neffe und die Nichte sitzen mit in einer Erbengemeinschaft, wenn keine eigenen Kinder vorhanden sind.
Bei minderjährigen Erben kann es durch einen so genannten Betreuer zu einer regelrechten Blockade des Nachlassvermögens kommen.
Nur durch ein gut durchdachtes Testament lässt sich fast alles wunschgerecht regeln.
Schließlich ist auch die Erbschaftsteuer zu bedenken.
Im Bereich des Erbrechts sind wir beratend für Sie tätig und helfen Ihnen bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Unsere Tätigkeit erfasst die Testamentserrichtung sowie die Abwicklung des eingetretenen Erbfalles mit all seinen Konsequenzen.