Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Strafverteidigung und die Beratung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts sowie des Ordnungswidrigkeitsrechts.
Unsere Verteidigungsaktivitäten reichen von der Vertretung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis zur Einlegung von Rechtsmitteln und dem Tätigwerden im Strafvollstreckungsverfahren.
Insbesondere in den Bereichen des Verkehrsstrafrechts, des Betäubungsmittelstrafrechts, des Jugendstrafrechts und bei dem Vorwurf von Körperverletzungs- und Vermögensdelikten können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen.
Im Bereich des Verkehrsstrafrechts übernehmen wir die Strafverteidigung bei sämtlichen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten (u.a. bei Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und Verstößen gegen die StVO).
Zumeist ist die Lage im strafrechtlichen Bereich so, dass die Polizei, die StA oder Ordnungsbehörde Ihnen ein bestimmtes Verhalten vorwirft und Sie dafür zur Rechenschaft ziehen will. Ohne die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt kann es dazu kommen, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafe gegen Sie verhängt werden. Agieren Sie alleine, können Sie Fehler machen, die später nur schwer oder gar nicht zu korrigieren sind. Um das zu vermeiden, sollten Sie so früh wie möglich Kontakt mit uns aufnehmen. Am besten für Sie ist es, wenn Sie bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlichen Beistand haben.
Grundsätzlich gilt: Keine Angaben zur Sache machen ohne vorherige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts!
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