Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Haben Sie Probleme mit dem Unfallgegner? Weigert sich die gegnerische Versicherung zu regulieren? Wollen Sie, dass der erlittene Schaden zügig ersetzt wird?
Dann wenden Sie sich an uns. Besprechen Sie den Unfall zunächst stets mit Ihrem Rechtsanwalt! Machen Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis!
Verkehrszivilrecht
Im Bereich des Verkehrszivilrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei allen Problemen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsunfällen. Hierzu gehört nicht nur die Geltendmachung von Sachschäden, sondern darüber hinaus auch die Geltendmachung immaterieller Schäden wie Schmerzensgeld sowie Nutzungsausfalls- und Verdienstausfallsschäden.
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht
Wir übernehmen die Strafverteidigung im Zusammenhang mit sämtlichen Verkehrsstraftaten und die Verteidigung im Ordnungswidrigkeitsverfahren z.B. bei Alkohol im Straßenverkehr und Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
Verkehrsverwaltungsrecht Auch bei Fragen des Verkehrsverwaltungsrechts, insbesondere bei Problemen mit der (Wieder-) Erlangung der Fahrerlaubnis, bei ungerechtfertigtem Abschleppen Ihres Pkws oder ähnlichem stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Wir kämpfen für Ihr Recht im Straßenverkehr!
|
 |
|