Wir sind Ihr Rechtsbeistand bei allen familienrechtlichen Auseinandersetzungen.
Im Familienrecht besteht unsere Dienstleistung vor allem in der Beratung und Vertretung bei Trennung und Ehescheidung, in Unterhaltsfragen und sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren.
Die Zahl der Ehescheidungen hat sich seit den fünfziger Jahren verdoppelt. Statistiken gehen davon aus, dass künftig in Deutschland mehr als jede dritte Ehe geschieden wird.
Eine Trennung zieht neben der emotionalen Belastung der ehemaligen Partner einen großen Bedarf an rechtlicher Regelung nach sich.
Hierbei ist es immer wünschenswert, dass ein Ausgleich zwischen den Parteien möglichst ohne Gerichtsverfahren gesucht wird, da viele ehemalige Partner auch nach der Trennung durch gemeinsame Kinder verbunden bleiben. Kommunikation und Kooperation sollte auch nach einer Trennung möglich sein.
Gerade in Familienrechtssachen ist es wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen, so dass eine sachgerechte Lösung aller familienrechtlicher Probleme erfolgen kann.
Eine Scheidung wird eingeleitet durch Einreichung eines Scheidungsantrags beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) durch den Rechtsanwalt.
Der vom Gesetz gem. § 1565 Abs. 1 BGB benannte Scheidungsgrund ist die Zerrüttung der Ehe. Auf ein „Verschulden“ kommt es nicht an. Damit die Zerrüttung der Ehe festgestellt werden kann, ist die Aufhebung der Lebensgemeinschaft, die Trennung, in der Regel für eine Zeitspanne von mindestens einem Jahr erforderlich (Trennungsjahr). Die Zerrüttung der Ehe wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder aber wenn die Ehepartner drei Jahre getrennt sind.
Regelungsbedarf kann auch im Hinblick auf das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, die Regelung von Unterhaltsansprüchen, den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich sowie die Aufteilung des Hausrates und die Zuweisung der ehelichen Wohnung bestehen.
Aber auch in den immer wieder vorkommenden Fällen, in denen die Partner nicht verheiratet waren und es nach einer Trennung zu einer Auseinandersetzung wegen der gemeinsamen Kinder kommt, ist oftmals eine rechtliche Regelung nötig, etwa in der Form einer Trennungsvereinbarung.
In diesen Konfliktsituationen können wir Ihnen durch unsere Beratung und Vermittlung hilfreich zur Seite stehen.
Besonders am Herzen liegt uns hierbei das Wohl der Kinder, welche zumeist die Leidtragenden der Auseinandersetzung zwischen den Eltern sind.
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